Vor einem Unfall im Straßenverkehr ist keiner gewappnet. Selbst wenn Sie jahrelang unfallfrei
gefahren sind, ein umsichtiger und vorsichtiger Verkehrsteilnehmer sind, so können Sie doch
jederzeit in die Lage kommen in einen Unfall verwickelt zu werden oder gar selbst einen Unfall zu
verursachen. Ist es einmal passiert, stellt man sich die Frage was nun? Die berechtigten Ansprüche
des Unfallgegners werden von Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung übernommen, unberechtigte
Ansprüche werden, ggf. auch vor Gericht, abgewehrt. Und was ist mit Ihren eigenen Ansprüchen?
Vor einem Rechtsstreit kann man sich nicht schützen, wohl aber vor den Kosten.
Doch Sie können
beruhigt sein, denn mit dem ADAC-Verkehrsrechtschutz ist Ihnen jederzeit Ihr gutes Recht sicher.
Der ADAC hilft Ihnen dabei, Ihr persönlich benötigtes Paket zu schnüren und immer auf der
sicheren Seite zu sein. Der ADAC bietet Ihnen die Möglichkeit zweier Produktvarianten, die beide
mit hervorragenden Leistungen zu Topkonditionen aufwarten. Sie können den Rechtsschutz für ein
Fahrzeug abschließen oder den ADAC-Mehrfahrzeug-Verkehrsrechtsschutz für alle Fahrzeuge in
Ihrer Familie. Sie sind ausreichend geschützt, wenn Sie z.B. nach einem Verkehrsunfall um den
Ersatz Ihrer Arztkosten, um Schmerzensgeld oder die Erstattung Ihrer Reparaturkosten kämpfen
müssen. Dies gilt selbstverständlich auch für Leasingfahrzeuge. Der ADAC-Verkehrsrechtschutz
tritt ein, wenn Sie möglicherweise um die Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis kämpfen müssen.
Des weiteren sind Sie abgesichert wenn Sie einen Rechtsstreit mit einem Gebrauchtwagenhändler
haben, der Sie beim Kauf schlecht beraten hat oder gar betrogen hat.
Der ADAC-Verkehrsrechtsschutz
hilft Ihnen wenn Ihre Kaskoversicherung einen Schaden nicht regulieren will,
bei übertrieben hohen und unberechtigten Forderungen einer Werkstattrechnung und sogar bei
Streitigkeiten von Garagenmietverträgen. Selbst in Streitfällen mit dem Finanzamt bei falsch
berechneten Kfz-Steuern steht Ihnen die ADAC-Verkehrsrechtsschutzversicherung zur Seite und
trägt die Kosten für die Klärung. Sollten Sie eine Ermittlung am Halse haben wegen einer
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit oder Sie haben bei einem Unfall eine fahrlässige
Körperverletzung begangen, mit dem ADAC-Verkehrsrechtsschutz sind Sie niemals alleingelassen.
Auch bei möglichen Disziplinarverfahren gegen Sie als Beamter etc. nach Abschluss eines
Bußgeld- oder Strafverfahrens können Sie mit der vollen Unterstützung rechnen.
Sie, Ihr Ehepartner
oder Lebenspartner und auch Ihre minderjährigen Kinder sind auch jederzeit als Fußgänger,
Radfahrer oder als Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln ausreichend geschützt mit der ADAC-Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Bei allen diesen Fällen übernimmt der ADAC bei einem
Rechtsstreit innerhalb Europas die Kosten bis zu einer Höhe von 300.000 Euro und im
nichteuropäischen Ausland bis zu 40.000 Euro. Machen Sie sich dieser Topleistungen der ADAC-Verkehrsrechtsschutzversicherung
zu nutze und sichern Sie sich und Ihre Familie.
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