Seit dem 1.1.2009 hat sich in Deutschland das System der gesetzlichen Krankenversicherung
grundlegend geändert. Nach Einführung des Gesundheitsfonds können die Krankenkassen
ihren Beitragssatz nicht mehr eigenständig festlegen. Jede Kasse muss den von der
Bundesregierung vorgeschriebenen Beitragssatz von ihren Mitgliedern verlangen. Zurzeit
liegt dieser Satz bei 14,9 %, von denen die Versicherten für 0,9 % alleine aufkommen
müssen. Die restlichen 14 % werden zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt.
Zum 1.1.2015 wird er wieder auf 14,6 % steigen.
Ein Vergleich zwischen den Krankenkassen
ist also seit 2009, da der Beitragssatz als Hauptunterscheidungskriterium weggefallen ist,
wesentlich schwieriger. Die verschiedenen Krankenkassen versuchen sich vor allem durch
drei Möglichkeiten von einander abzugrenzen. Die Krankenkassen bieten Zusatzleistungen
an. Ca. 95 % der Leistungen sind bei allen Krankenkassen gleich (es werden die medizinisch
notwendigen Leistungen bezahlt). Manche Kassen bieten zusätzliche Präventionsleistungen,
wie Vorsorge-Kuren oder zertifizierte Gesundheitskurse für Bewegung, Ernährung,
Stressreduktion oder Herz-Kreislauf-Beschwerden an.
Auch Raucherentwöhnungskuren oder
Dienstleistungen für werdende Eltern werden von einigen Krankenversicherungen zusätzlich
angeboten. Ein weiterer Punkt im Kampf um Versicherte ist die Erhebung eines
Zusatzbeitrages oder die Rückzahlung von Prämien. Den Krankenkassen ist es erlaubt einen
zusätzlichen Beitrag zu erheben, wenn sie mit den Beitragseinnahmen aus dem Gesundheitsfonds nicht zu recht kommen.
Andererseits dürfen gut wirtschaftende Kassen (das sind in der Regel solche mit einer jungen
Mitgliederstruktur) ihren Mitgliedern wieder ausschütten.
Aktuell erheben immer mehr Kassen Zusatzbeiträge. Es wird erwartet, dass in den nächsten Jahren
die meisten Kassen Zusatzbeiträge erheben müssen. Den Zeitpunkt einer Beitragsanpassung
kann jede Kasse frei wählen. Und ein weiterer Punkt mit den die gesetzlichen Krankenkassen
Ihre Kunden werben wollen, geschieht durch Bonusprogramme und Wahltarif. Zusätzlich zur
Beitragsanpassung von maximal einem Prozent dürfen die Krankenkassen so genannte
Bonusprogramme und Wahltarife anbieten, an denen die Mitglieder wahlweise teilnehmen
können.
Bei einem Bonusprogramm erhält man einen Geldbetrag in Höhe von zum Beispiel
100 Euro im Jahr, wenn man Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen durchführt, an
Präventionskursen teilnimmt, nachweislich regelmäßige sportliche Aktivität betreibt und
Nichtraucher ist. Wahltarife stellen in der Regel eine zusätzliche Beitragserstattung in Sicht,
wenn man selten oder gar nicht krank wird (Bonus bei Nichtinanspruchnahme von
Leistungen). Gleichzeitig wird jedoch meist eine Selbstbeteiligung/ ein Eigenanteil
festgelegt, was bedeutet, dass man die ersten Arztbesuche bis zu einem vorher festgelegten
Betrag selber zahlen muss. Nimmt man also doch Leistungen in Anspruch, besteht die
Gefahr, dass man insgesamt mehr zahlt, als die anderen Mitglieder der Krankenkasse. Oft
sind Bonusprogramme und Wahltarife auch miteinander gekoppelt. Es lohnt sich also, genau
hinzusehen und zu vergleichen.
Informationen: Stand 2014 - Angaben ohne Gewähr
Hinweis: Nach Erhalt Ihrer Versicherungspolice haben Sie ein
14-tätiges Widerspruchsrecht, welches Sie in schriftlicher Form bei der abgeschlossen Versicherung einreichen können.