Die Gesundheitsreform hat ihre Spuren hinterlassen und die gesundheitliche Versorgung enthält nur noch
die absolut notwendigen Grundleistungen und die medizinische Grundversorgung. Wer gesetzlich versichert
ist, der muss sich damit abfinden. Jedes Jahr wechseln deshalb viele Menschen in die private
Krankenversicherung und viele Krankenkassen müssen gar eine Massenflucht ihrer Kunden verzeichnen.
Doch nicht jeder erfüllt die Voraussetzungen, um der gesetzlichen Krankenversicherung den Rücken zu
kehren und zum privaten Versicherer zu wechseln. Dies kann nur mit einer bestimmten Höhe des
Jahreseinkommens geschehen, oder man ist Beamter, Student, Freiberufler oder selbständig. Doch es gibt
auch für den gesetzlich Versicherten durchaus Möglichkeiten, in den selben Genuss wie ein
Privatversicherter zu kommen. Das Zauberwort hierfür heißt Krankenzusatzversicherung.
Leistungen der Krankenzusatzversicherung
Mit einer Krankenzusatzversicherung kann dafür Sorgen getragen werden, dass ein Großteil von Arztkosten
übernommen werden, die nach Abzug der gesetzlichen Kassenleistung noch übrig bleiben. Viele
Krankenzusatzversicherungen bezahlen sogar die Kosten für Behandlungen, die von der gesetzlichen
Krankenversicherung überhaupt nicht übernommen werden. Ganz nach den eigenen individuellen
Ansprüchen und Vorstellungen kann man mit dem sogenannten Baukastensystem sich seinen ganz
persönlichen Krankenschutz mit einer Krankenzusatzversicherung zusammenstellen. Vor allem im
zahnärztlichen Bereich sind diese Krankenzusatzversicherungen sehr beliebt, denn gerade hier hat die
Gesundheitsreform am deutlichsten ihre Spuren hinterlassen.
Je nach gewünschtem Tarif kann hier eine
Erstattung für Behandlung und auch notwendigen Zahnersatz bis zu 100 Prozent abgeschlossen werden.
Doch auch für die ambulante Behandlung beim Arzt stehen viele Möglichkeiten zur Auswahl. Hier können
Bausteine gewählt werden, die sogar die Möglichkeit bieten, sich alle Kosten von einer
Heilpraktikerbehandlung erstatten zu lassen. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt in diesem Falle gar
nichts hinzu. Aber auch Akupunktur oder Kosten für Sehhilfen sind mit einer Krankenzusatzversicherung im
Leistungsumfang enthalten.
Wer Wert darauf legt, bei einer notwendigen stationären Behandlung nicht in
einem Mehrbettzimmer untergebracht zu werden, sondern in einem Einbett- oder Zweibettzimmer, der kann
sich hierfür versichern. Mit diesem Schutz genießt man auch das Privileg der Behandlung durch den
Chefarzt und nicht nur durch einen diensthabenden Arzt. Für alle Freiberufler oder Selbständige, die nicht
privat versichert sind, empfiehlt sich eine Krankenzusatzversicherung im Bereich des Tagegeldes um hier
einen Verdienstausfall abfangen zu können. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung gibt es viele
Einschränkungen und man erhält bei weitem nicht das Geld, das durch eine Erkrankung verloren geht. Vor
allem für Selbstständige ist der Verdienstausfall vom ersten Tage an sehr bedenklich und mit einer
Zusatzversicherung kann dies abgefangen werden. Mit günstigen Tarifen kann jeder sein persönliches Paket
zusammenstellen und für seine gesundheitliche Versorgung eine wertvolle Verbesserung erreichen.
Hinweis: Nach Erhalt Ihrer Versicherungspolice haben Sie ein
14-tätiges Widerspruchsrecht, welches Sie in schriftlicher Form bei der abgeschlossen Versicherung einreichen können.