Heilmittel
Als Heilmittel gelten physikalisch-medizinische Leistungen und medizinische Bäder, wenn
sie vom Masseur, Krankengymnasten oder medizinischen Bademeister ausgeführt werden
und vom Arzt verordnet sind.
In der Regel müssen gesetzlich krankenversicherte Erwachsene eine Selbstbeteiligung in
Höhe von 15 % des Rechnungsbetrags bezahlen. Entsprechend der versicherten
Tarifleistungen bekommen privat Krankenversicherte die Kosten erstattet.
Heilpraktiker
Heilpraktiker üben mit staatlicher Erlaubnis ohne ärztliche Approbation die Heilkunde
aus. Das Heilpraktikergesetz ist Grundlage hierfür. Nahezu alle Behandlungs- und
Untersuchungsmethoden dürfen von einem Heilpraktiker ausgeführt werden; die
Behandlung meldepflichtiger Krankheiten ist hiervon jedoch ausgenommen, die
Leichenschau, Geburtshilfe und die Verordnung von verschreibungspflichtigen
Medikamenten und Betäubungsmitteln.
Herabsetzung der Leistung
Man kann in der Lebensversicherung – um Beiträge zu sparen – im Falle finanzieller
Schwierigkeiten die versicherten Leistungen herabsetzen. Der Versicherungsschutz wird
dadurch natürlich reduziert.
Hersteller-Schlüssel-Nummer
In Ihrem Fahrzeugschein finden Sie den Herstellerschlüssel unter der Schlüsselnummer
zu 2 (4 Ziffern, z.B. 0005 für BMW).
Hilfsmittel
Der Terminus Hilfsmittel bezeichnet Artikel, welche durch unterstützende, ersetzende
oder entlastende Wirkung eine Krankenbehandlung sichern oder die Überwindung
körperlicher Behinderung ermöglichen. Als Beispiele hierfür sind Hörgeräte, Brillen,
Rollstühle, Prothesen, Schuheinlagen etc. zu nennen.
Hinterbliebenenrente
Eine Form der Todesfallleistung einer privaten Rentenversicherung ist die
Hinterbliebenenrente. An die mitversicherte Person (in der Regel der Ehepartner) wird
dann im Todesfall des Rentners eine lebenslange Rente weitergezahlt.
Hybridprodukt
Eine Mischung aus klassischer Rentenversicherung und Fondsanlage wird als
Hybridprodukt umschrieben.
Hybridprodukte kommen vornehmlich bei Beitragszusagen mit Mindestleistung
(Beitragsgarantie) im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zum Einsatz. Nicht der
gesamte Beitrag wird benötigt, um die Beitragsgarantie (Mindestleistung) darzustellen da
die klassische Rentenversicherung eine Garantieverzinsung vorsieht. Zur
Renditesteigerung kann der nicht zur Garantie der Mindestleistung benötigte Beitragsteil
in Investmentfonds investiert werden. Der frei in Investmentfonds angelegbare
Beitragsteil ist umso größer, je niedriger das Alter der versicherten Person bei
Vertragsabschluß ist. Dort fallen voraussichtlich zusätzliche Überschüsse an, da die
klassische Rentenversicherung vorsichtig kalkuliert ist. Diese, über die
Garantieverzinsung hinausgehenden Überschüsse, werden ebenfalls in Investmentfonds
angelegt, da sie nicht zur Garantie der Mindestleistung benötigt werden.