Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze)
Personen sind nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig
und können sich privat versichern, wenn sie mit einem Einkommen über der JAE-Grenze
liegen. Die Beitragsbemessungsgrenze ist davon zu unterscheiden. In der gesetzlichen
Krankenversicherung bildet diese Grenze bei der Beitragsberechnung die Grundlage für
den Höchstbeitrag. Bei der Beitragsberechnung wird das darüber hinausgehende
Einkommen nicht mehr berücksichtigt.
Bundeseinheitlich beträgt die JAE Grenze 45.900 EUR für 2003 und die
Beitragsbemessungsgrenze 41.400 EUR, das entspricht 3.450 EUR monatlich.
Jackett-Krone
Eine aus Porzellan oder Kunststoff gefertigte Zahnkrone. Sehr natürlich wirkend bedeckt
diese den stufenförmig abgeschliffenen Zahnstumpf wie ein Mantel.
Jagdhaftpflichtversicherung
Eine für Berufsjäger, Nichtberufsjäger oder Jäger mit einem Tagesjagdschein gesetzlich
vorgeschriebene Pflichtversicherung. Die bei einer Jagd entstanden Schäden, darunter
Schäden während der Jagdtätigkeit, aber auch beim Besitz und Gebrauch von
Schusswaffen oder beim Halten von maximal drei Jagdhunden werden durch die
Jagdhaftpflichtversicherung abgedeckt.
Jagdpacht
Durch den Jagdpachtvertrag wird das Jagdrecht verpachtet. Pächter kann nur eine, seit
mindestens 3 Jahren einen Jahresjagdschein besitzende natürliche Person sein und an
der anderen Seite eine ein Eigenjagdbesitzer oder Jagdgenossenschaft. Wie viele
Jagdpächter separat existieren können wird in jedem Bundesland festgelegt, diese
Höchstzahl darf nicht überschritten werden. Die Jagdpacht hat mehrere Vorschriften, die
vom Bundesjagdgesetz (BJagdG) geregelt werden..
Jagdpachtvertrag
Dieser wird zwischen einer natürlichen Person, die seit mindestens 3 Jahren einen
Jahresjagdschein hat, und zwischen einer Jagdgenossenschaft oder einem
Eigenjagdbesitzer abgeschlossen. Dieser Vertrag ist für 9 Jahre vereinbart. Der Vertrag
wird in schriftlicher Form abgefasst und beinhaltet auch die gepachtete Fläche, die
weniger als 1000 Hektar betragen kann.
Jahresbruttomiete
Im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz ist die Jahresbruttomiete eine
Tarifberechnungsgrundlage. Mietzins – für Abstellplatz oder die Garage für das
Kraftfahrzeug – sowie Nebenkosten – Steuern, Heizung, Versicherung gehören ebenso
dazu wie die jährliche Miete.
Jahresüberschadenrückversicherung
Diese ist auch als Jahresüberschadenexzedent oder Stop Loss bekannt und ist keine
gewöhnliche Rückversicherung, denn diese deckt im Gegenteil zu anderen
Rückversicherungen die Schadenlast eines bestimmten Zeitraumes und nicht die eines
Kalenderjahres. Wo sich die Häufigkeit der kleinen und mittleren Schadensfälle plötzlich
ändern könnte, dort ist die Jahresüberschadenrückversicherung für
Versicherungsbereiche empfehlenswert.
Juristische Person
Als Träger von Rechten und Pflichten ist die juristische Person ein gesetzlich anerkanntes
Rechtssubjekt. Trotzdem darf diese nicht mit einer natürlichen Person verwechselt
werden. Beispiel auf juristische Personen:
- Körperschaften, Stiftungen usw. - juristische Personen des Privatrechts
- Staat, Handwerkskammern, Kirchen, Rundfunkanstalten, Studentenwerke,
Stiftungsuniversitäten - juristische Personen des öffentlichen Rechts.