Schadenaufwand
Hierbei handelt es sich um Rückstellungen und Zahlungen für die im Geschäftsjahr
verursachten Schäden inklusive aller Aufwendungen für eine Schadenregulierung.
Schadenbedarf
Ein Beitragskalkulationsbegriff: Durchschnitt des Schadenaufwands je Risiko in einem
Jahr. Ferner: Zahl der Schäden mal Schadendurchschnitt für eine gewisse
Versicherungssparte in einem Geschäftsjahr.
Schadendurchschnitt
Je Schadenfall durchschnittlicher Schadenaufwand (zurückgestellt und gezahlt).
Schadenfreiheitsrabatt
Bereits im Voraus wirkmächtige Beitragsermäßigung (Kraftfahrtversicherung); nach der
Dauer der Schadenfreiheit bemessen. Nach 18 schadenfreien Kalenderjahren erreichen
Pkw-Fahrer in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht – wie auch in der Vollkaskoversicherung den
höchsten Rabatt. Es werden dann nur noch 30 Prozent des Grundbeitrags gezahlt.
Schadenhäufigkeit
Wie viele Schäden innerhalb eines Jahres auf tausend versicherte Risiken entfallen, wird
in Promille angegeben.
Schadenquote
Prozentual ausgewiesener Anteil der Aufwendungen für Schäden auf die "verdienten"
Beiträge eines Geschäftsjahres.
Schadenrückstellung
Fälschlicherweise auch "Schadenreserve" genannt; Zur Deckung zurückgestellte Beträge
für verursachte, aber noch nicht abgewickelte Schäden.
Schadenversicherung
Deckt Personen -, Sach - und Vermögensschäden. Das Bereicherungsverbot gilt für den
Anspruchsberechtigten. Im Internationalen oft als Nicht-Personenversicherung bekannt:
Sachversicherungen (Einbruchdiebstahl -, Feuer -, Leitungswasserversicherung u.a.)
sowie Allgemeine Haftpflicht -, Rechtsschutz -, Kraftfahrt -, Transport-,
Kreditversicherung u.a.
Schadenzahl
Bei den Mitgliedsunternehmen im Kalenderjahr angefallene Schäden. Entsprechend der
Anzahl der Beteiligten werden in der Schadenversicherung Schäden im
Beteiligungsgeschäft erfaßt.
Schwankungsrückstellung
Im Schadenverlauf mehrerer Jahre entstehende Schwankungen werden durch
Rückstellungen ausgeglichen. Steuerrechtliche und aufsichtsrechtliche Vorgaben sind zu
beachten.
Schweigepflichtentbindungserklärung
Eine im Antrag stehende Klausel. Das Versicherungsunternehmen wird mit der
Unterschrift des Kunden ermächtigt, die Angaben zu seiner Gesundheit bzw. zu
Vorerkrankungen bei Krankenhäusern, Ärzten usw. zu prüfen. Seine Ärzte werden mit
dieser Erklärung von der Schweigepflicht entbunden.
Selbstbehaltquote
Das Verhältnis der Brutto-Beitragseinnahme zum Netto-Beitrag.
Sozialversicherung
Für die meisten Arbeitnehmer ist die gesetzliche Rentenversicherung eine
Pflichtversicherung. Auch Freiberufler, Selbständige, Hausfrauen und von der
Versicherungspflicht befreite Angestellte können ihr freiwillig angehören. Häufig ist diese
die einzige Hinterbliebenen -, Alters - und Erwerbsunfähigkeitsversorgung. Da im
Allgemeinen die gesetzliche Rentenversicherung aber nur eine Grundversorgung
gewährleistet, bleibt eine Versorgungslücke zwischen Rente und dem letzten verfügbaren
Einkommen, die um so höher ist, je größer der Verdienst über dem Durchschnitt liegt.
Spartentrennung
In der Bundesrepublik Deutschland dürfen Kranken -, Lebens - und Kreditversicherung
nur in rechtlich selbständigen Unternehmen betrieben werden. Eine Spartenkombination
läßt die deutsche Versicherungsaufsicht mit diesen Versicherungen nicht zu. Seit 1990
können Rechtsschutzversicherungen auch von Kompositversicherern angeboten werden,
wenn ein rechtlich eigenständiges Unternehmen die Regulierung bei Schadenfällen
übernimmt.
Spätschäden
Die vor dem Bilanzstichtag eingetretenen oder verursachten Schäden, die dem
Versicherer jedoch noch nicht bekannt sind.
Standardtarif
Es handelt sich hierbei um ein Angebot der privaten Krankenversicherer an ältere
Versicherte, die über 65 Jahre alt sind und über eine Vorversicherungszeit von über zehn
Jahren verfügen. Dieser Tarif begrenzt den Beitrag auf den durchschnittlichen
Höchstbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Leistungen entsprechen
weitestgehend denen der GKV.
Sterbetafel
Die Sterbetafel ist nach dem Rechnungszins wichtigste Rechnungsgrundlage der
Lebensversicherer. Der durch den Tod verursachte Schrumpfungsprozeß einer
Personengruppe wird hierdurch beschrieben. Unternehmen der Lebensversicherung
rechnen mit DAV-Sterbetafeln 1994 T und 1994 R. Durch eine eigene Frauensterbetafel
wird der günstigeren Lebenserwartung von Frauen mit der Folge niedrigerer Beiträge
Rechnung getragen.
Steuern
Wegen ihres Vorsorgecharakters unterliegt die Lebensversicherung einer besonderen
steuerlichen Behandlung. Im Rahmen der Höchstbeträge können die Beiträge als
Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Die Mindestlaufzeit beträgt für derart
steuerbegünstigte kapitalbildende Lebensversicherungen allerdings zwölf Jahre. Die
Überschußanteile und die ausgezahlte Versicherungssumme sind einkommensteuerfrei,
wenn der Todesfallschutz wenigstens 60 Prozent der gesamten Beitragssumme beträgt
und die Mindestlaufzeit eingehalten wird. Eine Besteuerung von Zinsen aus
Lebensversicherungen ist zur Zeit in der Diskussion. Nur die Ertragsanteile sind bei
Renten aus einer Lebensversicherung steuerpflichtig. Hierbei handelt es sich um vom
Gesetzgeber festgelegte Werte, die vom Alter des Rentenbeziehers bei Beginn der
Rentenzahlung beeinflusst werden. Der Ertragsanteil der Rente beträgt bei einem
Rentenbeginnalter von beispielsweise 65 Jahren 27 Prozent. Im Todesfall erbrachte
Leistungen unterliegen nur der Erbschaftsteuer, es gelten hier hohe Freibeträge.
Stornoabzug
Bei Kündigung einer kapitalbildenden Lebensversicherung auf den Todes- und
Erlebensfall erfolgt ein Abzug vom Guthaben des Versicherungsnehmers.
Stornoquote
Aufgrund von Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen, Rückkauf und sonstiger
vorzeitiger Abgang fortfallende laufende Lebensversicherungsbeiträge, ausgedrückt in
Prozent des mittleren laufenden Bestandsbeitrags.
Sturmschäden
Sind Gebäude, Hausrat oder Betrieb gegen Sturmschäden versichert, so leisten
Versicherer ab der Windstärke 8. Nach den Versicherungsbedingungen ist Sturm eine
"wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8". Gemäß der Beaufort-
Skala entspricht diese Windstärke einer Windgeschwindigkeit von 17,2 bis 20,7 m pro
Sekunde bzw. 62 bis 74 km pro Stunde (das Gehen im Freien ist erheblich erschwert,
Zweige brechen von den Bäumen). Sollte die Windstärke 8 am Schadensort nicht durch
meteorologische Aufzeichnungen nachgewiesen werden können, zahlen die Versicherer
dennoch, wenn gewisse, in den Versicherungsbedingungen festgehaltene,
Voraussetzungen erfüllt sind. Teil- und Vollkaskoversicherung kommen bei Schäden am
Kraftfahrzeug ebenfalls ab Windstärke 8 für Schäden auf, die der Sturm direkt am
Fahrzeug verursacht hat (z. B. Umkippen). Durch umherfliegende Gegenstände (Ziegel
oder Äste) angerichtete Schäden werden ebenfalls ersetzt. Durch einen Sturm bewirkte
Fahrfehler werden nur durch die Vollkaskoversicherung gedeckt, vorausgesetzt es liegt
keine grobe Fahrlässigkeit vor. Personenschäden werden von der Kranken-,
Dauerschäden von der privaten Unfallversicherung getragen.
Subsidiaritätsprinzip
Ein Begriff, der ursprünglich aus der katholischen Soziallehre stammt, und wonach auf
der obersten Ebene im Staat nur das geregelt werden soll, was von der unteren Ebene
nicht gewährleistet werden kann. Demnach steht es dem Staat nicht zu, sich um
Probleme zu sorgen, die in Eigenverantwortung von den Bürgern selbst gelöst werden
können. Der einzelne hat selbst für die Absicherung individueller Risiken Sorge zu tragen.
Hilfsweise kommt da das Kollektiv zum Zuge, wo eine Gemeinschaft oder der Einzelne
überfordert ist. Dies ist das Wesensmerkmal der Individualversicherung, in einem auf
Freiwilligkeit und Eigenverantwortung beruhenden Sicherungssystem.