Wahlleistungen
Die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung bezeichnet
man im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes als Wahlleistungen. Die Kosten für
Wahlleistungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen,
diese können jedoch durch eine private Zusatzversicherung abgesichert werden.
Wartezeit
Ein gesetzlich vorgeschriebener bzw. vertraglich vereinbarter Zeitraum zwischen
materiellem Versicherungsbeginn und technischem Versicherungsbeginn wird als
Wartezeit bezeichnet, also der Zeitraum zwischen Beitragsleistungen und im Schadenfall
erstmaligem Anspruch auf Versicherungsleistungen. Das kann je nach Vertrag z. B. die
Kranken- oder die Rechtschutzversicherung, aber auch eine Gestaltungsvariante der
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung betreffen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist in der privaten Krankenversicherung eine
Anrechnung von Vorversicherungszeiten bei einer gesetzlichen Krankenkasse bzw. ein
Erlass von Wartezeiten aufgrund einer Vorversicherung bei einem anderen privaten
Krankenversicherer möglich. Aufgrund einer ärztlichen Untersuchung können Wartezeiten
in bestimmten Fällen erlassen werden.
Wertentwicklung
Die durchschnittliche jährliche Wertveränderung (nach oben oder unten) von
Investmentfonds wird durch den Begriff Wertentwicklung beschrieben. Der Begriff
Wertentwicklung ist nicht mit den Begriffen Zins oder Verzinsung zu verwechseln, da in
der Regel die tatsächliche Wertveränderung nicht kontinuierlich verläuft.
Wertsachen (Hausratversicherung)
Wertsachen sind u.a.:
- auf Geldkarten geladene Beträge und Bargeld,
- Schmucksachen, Perlen, Edelsteine, Münzen, Briefmarken sowie alle Gegenstände aus
Gold oder Platin,
- Kunstgegenstände, Pelze handgeknüpfte, Teppiche,
- sonstige Dinge, die älter als 100 Jahre sind, ausgenommen sind jedoch Möbelstücke.
wesentliche Beteiligung
Nicht beherrschendes Beteiligungsverhältnis mit einer Kapitalbeteiligung von mindestens
25 % des Gesellschafter-Geschäftsführers bzw. entsprechende Stimmrechtsverhältnisse
bei vom Beteiligungsgrad abweichender Stimmrechtsregelung. Als beherrschend können
mehrere wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer mit gleichgerichtetem
Interesse angesehen werden (siehe: beherrschend).
Widerspruchsrecht in der Lebensversicherung
Voraussetzung: Erst mit der Police bekommt der Kunde alle oder Teile der
Verbraucherinformationen.
Der Kunde hat vom Tag der Unterzeichnung der Empfangsbestätigung an ein 14tägiges
Widerspruchsrecht, wenn er bei Aushändigung der Police über sein Widerspruchsrecht
belehrt wird und den Zugang der Verbraucherinformationen und der Police dem
Versicherer bestätigt.
Das Widerspruchsrecht erst ein Jahr nach Zahlung des ersten Beitrags, wenn der Kunde
hingegen nicht über sein Widerspruchsrecht aufgeklärt wird oder das Unternehmen die
Aushändigung der vollständigen Unterlagen nicht nachweisen kann.
Widerinkraftsetzung
Innerhalb von 6 Monaten nach Einstellung der Beitragszahlung kann eine erloschene oder
beitragsfreie Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung entweder durch
Beitragserhöhung und Beibehaltung der bisherigen Ablaufdaten oder durch einmalige
Zahlung der rückständigen Beiträge nebst Zinsen wieder in Kraft gesetzt werden. Eine
Wiederinkraftsetzung ist nach Ablauf von 6 Monaten von dem Ergebnis einer erneuten
Gesundheitsprüfung abhängig.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine private Krankenversicherung, die wegen
des Eintritts einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung
gekündigt wurde, auch nach bis zu 12 Monaten wieder zu den alten Konditionen in Kraft
gesetzt werden.
Witwen-/Witwerrente
Die Witwe / der Witwer erhält nach dem Tod der versicherten Person - sofern vereinbart -
vom folgenden Rentenzahlungstermin an eine lebenslange, monatlich zahlbare Rente.
Diese Witwen-/Witwerrente wird noch um die anfallenden Gewinnanteile erhöht.