Rechnungszins
Die zweite wichtige Größe für die Kalkulation einer Lebensversicherung ist neben der
Sterbetafel der Rechnungszins. Der Rechnungszins muss besonders vorsichtig kalkuliert
werden, um auch in Zeiten niedriger Kapitalmarktzinsen erwirtschaftet werden zu
können. Derzeit liegt er bei 3,25 %und ist gesetzlich festgeschrieben. Die Sparbeiträge
der Lebensversicherung werden mit diesem Rechnungszins verzinst.
Im Rahmen der Überschussbeteiligung müssen die darüber hinaus durch die
Versicherungsunternehmen erwirtschafteten Zinsgewinne zu mindestens 90 % den
Kunden wieder gutgeschrieben werden.(Stand 2008)
Rehabilitation
Die Arbeitskraft soll durch Rehabilitationsmaßnahmen wiederhergestellt werden. In der
Regel schließen sie sich an eine stationäre Heilbehandlung an. Die
Rentenversicherungsträger sind für die Kostenübernahme zuständig.
Rendite
Aus dem Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur Ablaufleistung ergibt sich die Rendite
einer Lebensversicherung.
Von den versicherten Leistungen ist sie vor allem abhängig: die Rendite liegt deutlich
niedriger als bei einer Lebensversicherung mit geringem Todesfallschutz und ohne
Zusatzversicherungen, wenn die Versicherung bspw. hohen Todesfallschutz und auch
noch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung beinhaltet.
Rentengarantiezeit
Beim Tod der versicherten Person gewährleistet die Rentengarantiezeit nach
Rentenbeginn, dass bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit die garantierte Altersrente
zuzüglich der Leistungen aus der Gewinnbeteiligung an die versorgungsberechtigten
Hinterbliebenen weiterhin ausgezahlt wird. Die ggf. vereinbarte Witwen- / Witwerrente
wird anschließend gezahlt.
Sofern eine Witwen- / Witwerrente vereinbart wurde, wird diese lebenslang, aber
garantiert für die Dauer der vereinbarten Rentengarantiezeit, ggf. an die
versorgungsberechtigten Hinterbliebenen gezahlt, wenn die versicherte Person vor
Altersrentenbeginn stirbt.
Statt der bis zum Ende der Rentengarantiezeit noch ausstehenden Renten kann verlangt
werden, daß eine entsprechende Kapitalabfindung an die versorgungsberechtigten
Hinterbliebenen gezahlt wird, wenn beide versicherten Personen innerhalb der
Rentengarantiezeit sterben.
Rentenversicherung
Zum Ablauf der Versicherung wird bei einer privaten Rentenversicherung eine
lebenslange Altersrente gezahlt.
Die aufgeschobene Rentenversicherung wird von der sofort beginnenden
Rentenversicherung unterschieden.
Restschuldversicherung
Eine spezielle Form der Risikolebensversicherung ist Restschuldversicherung. Sie dient
der Sicherung der noch verbleibenden Zahlungsverpflichtungen bei einem annuitätisch
getilgten Darlehn. Der restliche Kredit wird im Todesfall mit der Versicherungsleistung
getilgt.
Risikolebensversicherung
Die Absicherung eines Kapitals im Todesfall zur Versorgung der Hinterbliebenen wird
durch eine Risikolebensversicherung – häufig auch Todesfallversicherung genannt -
geboten. In der Regel werden die auch hier anfallenden Überschüsse direkt mit dem
Beitrag verrechnet und reduzieren diesen.
Diese Form der Lebensversicherung ist bei der Absicherung eines Darlehns z. B. zur
Finanzierung des Kaufpreises einer Immobilie von besonderer Bedeutung.
Bei bestimmten Ereignissen kann eine Risikolebensversicherung durch das
Umtauschrecht in eine kapitalbildende Lebensversicherung umgetauscht werden.
Risikoprüfung
Die Ergebnisse der Gesundheitsprüfung und zusätzliche Angaben – wie z. B. zum Beruf
oder zu riskanten Sportarten – werden im Rahmen der Risikoprüfung ausgewertet. Ob
das Risiko angenommen wird, d.h. ob der Vertrag zur Unterzeichnung kommt, wird
danach entschieden. Ein besonders hohes Risiko wird in manchen Fällen (bspw.
körperlich anstrengende Berufe für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung) nur mit
einem sogenannten Risikozuschlag versichert.
Rückkaufswert
Als Rückkaufswert oder Rückvergütung bezeichnet man den Betrag, der bei der
Kündigung einer Lebensversicherung erstattet wird. In der Regel ist noch kein
Rückkaufswert im ersten Jahr nach Vertragsabschluss vorhanden. Da für die
Vertragseinrichtung und Vertragsverwaltung Kosten anfallen und das
Versicherungsunternehmen das Todesfallrisiko trägt, werden dem Kunden aber auch bei
einer späteren Kündigung nicht alle gezahlten Beiträge zurückerstattet.
Rücktrittsrecht in der Lebensversicherung
Voraussetzung: Bereits bei Antragstellung werden dem Kunden die vollständigen
Verbraucherinformationen übergeben.
Nach Erhalt der Police hat der Kunde ein 14tägiges Rücktrittsrecht, wenn er den Erhalt
aller Verbraucherinformationen dem Versicherer quittiert und über dieses Recht
informiert wurde. Beim Versicherer liegt die Nachweispflicht.
hat der Kunde alle Unterlagen rechtzeitig erhalten, wurde aber nicht über das
Rücktrittsrecht belehrt, so gilt ab Zahlung des ersten Beitrags ein einmonatiges
Rücktrittsrecht.